AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen von training-zuerich

Art.1 Haftungsausschluss
Die Teilnahme an den von training-zuerich angebotenen Aktivitäten erfolgen auf eigene Gefahr. Ich bestätige daher ausdrücklich, dass
Haftungsansprüche gegen die Verantwortlichen von training-zuerich oder deren Hilfspersonen, welche sich auf Verletzungen von Leben, Körper,
Gesundheit oder Sachschäden beziehen, grundsätzlich ausgeschlossen sind, sofern seitens der Trainingsverantwortlichen bzw. deren Hilfspersonen kein
nachweislich absichtliches oder grobfahrlässiges Verschulden vorliegt. Ich verfüge über eine persönliche Unfall- und Krankenversicherung, die allfällige
Vorkommnisse abdeckt. Wenn ich eine andere Person oder deren Besitz schädige, so bin ich selbst dafür verantwortlich und werde dafür sorgen, dass den
Verantwortlichen von training-zuerich und deren Hilfspersonen diesbezüglich kein Schaden erwächst. Ich verpflichte mich auch, zu meinem eigenen
und zum Wohl aller anderen die Weisungen und Instruktionen der Verantwortlichen von training-zuerich und deren Hilfspersonen zu befolgen. Ich
nehme ferner zur Kenntnis, dass ich unter dem Einfluss von Alkohol und/oder Drogen an den Aktivitäten von training-zuerich nicht teilnehmen darf.
Sofern ich unter fieberhaften oder chronischen Erkrankungen leide, ein Sicherheitsrisiko für mich feststelle, starke Medikamente einnehme, werde ich hiermit aufgefordert, die Verantwortlichen von training-zuerich vor Beginn des Trainings darüber zu informieren. Überdies versichere ich, dass ich an keinerlei
körperlichen oder psychischen Gebrechen und / oder Abhängigkeiten leide (Alkohol / Drogen / Medikamente). Auch ist mir bewusst, dass training-zuerich nicht für abhanden gekommene Gegenstände haftet. Es wird eine Diebstahlversicherung empfohlen.
Ich erkläre mich mit einer medizinischen Behandlung einverstanden, falls dies bei Auftreten von Verletzungen / Unwohlsein infolge Unfalls oder Krankheit im
Verlaufe des Bootcamptrainings ratsam sein sollte (zu Lasten meiner Kranken- oder Unfallversicherung). Für den technischen Zustand des von mir
verwendeten Materials bin ich selbst verantwortlich.

Art.2 Gesundheitspräventive Informationen / Anamnese
Das Ausfüllen des Anamneseblattes ist für jeden Teilnehmer obligatorisch. Das Anamneseblatt muss wahrheitsgetreu ausgefüllt werden.

Art.3 Der Preis und Modalitäten für dessen Zahlung
Nach Erhalt der Rechnung setzen wir ein Zahlungsziel von 30 Tagen. Spezielle Abmachungen unter Vorbehalt, benötigen die schriftliche Anfrage.

Art.4 Verpflegung
Verpflegung ist Sache des Teilnehmers.

Art.5 Abtretung der Buchung an eine Drittperson
Ist der Teilnehmer daran gehindert, sein Abonnement anzutreten, kann er die Buchung an eine Person abtreten, die alle an die Teilnahme geknüpften
Bedingungen erfüllt. Diese Person und der neue Teilnehmer haften für die Zahlung des Betrags.

Art. 6 Nachholen verpasster Trainingslektionen
Verpasste Trainingslektionen- oder ganze Camps können nicht nachgeholt werden.

Art.7 Verbindlichkeit
Die Buchung ist auch ohne Unterschrift verbindlich. Durch die schriftliche Zusage auf unserer Homepage (ausfüllen und abschicken des Anmeldeformulars),
anerkennen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Buchung wird verbindlich.

Art. 8 Ausfälle von Trainingssessions
Sollte wegen Krankheit des Trainers oder sonstigen unvorhergesehenen Situationen, Lektionen nicht stattfinden können, werden diese zum Ende des
laufenden Camps nachgeholt.

Art. 9 Krankheit oder Unfall des Teilnehmers
Trainingslektionen, die wegen Unfall oder Krankheit verpasst wurden können nicht nachgeholt werden. Die Trainingslektionen können auch dann nicht
nachgeholt werden, wenn ein ärztlich bestätigtes Zeugnis aufgetrieben wurde. Sollte der Teilnehmer wegen Unfalls oder Krankheit nicht mehr in der Lage
sein, sein Abonnement zu beenden, hat dieser das Recht, das Abo an eine andere Drittperson zu übertragen. Eine Rückerstattung des bezahlten Geldes ist ausgeschlossen.

Ich habe den Inhalt verstanden und bin bereit, diesem sowie den Anweisungen der Bootcampverantwortlichen und deren Hilfspersonen Folge zu leisten.

Gerichtsstand ist Wollerau, training-zuerich – Etzelstrasse 11 – 8832 Wollerau